Auf dem Naturstein-, bzw. Feinsteinzeugmarkt existieren für die jeweiligen Steine branchenüblich unterschiedliche Handelsnamen. Sofern sich im Einzelfall die in der Auftragsbestätigung verwendete Bezeichnung nicht mit jener decken sollte, die der Käufer im Rahmen der Übergabe als Etikettierung vorfindet, so ist hierein keine Aliud-Lieferung zu sehen. Es handelt sich faktisch um denselben Stein, so dass die unterschiedliche Bezeichnung nicht schadet.
Muster und Materialbeschaffenheit: Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur allgemein das Aussehen des Steines, Handmuster und Abschläge können niemals alle Unterschiede in Farbe, Zeichnung und Gefüge in sich vereinigen. Für die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Änderungen, Tupfen, Poren, Striemen und andere natürliche Eigenschaften wird keine Haftung übernommen. Auskittungen und Verklammerungen sind bei bunten Steinen unvermeidlich und werden fachgemäß durchgeführt. Der Auftraggeber hat mit Wechselfällen zu rechnen, die bei Naturstein vorkommen.
Natursteine und Feinsteinzeug sind aufgrund ihrer fragilen Beschaffenheit einer Gefahr durch Bruch ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund sind bei einem eventuellen Bruch bis in Höhe von 2 % der jeweiligen Warenlieferung Gewährleistungsrechte ausgeschlossen.
Die von uns veranschlagten Mengen an Fugenmaterial bzw. Kleber stellen lediglich Erfahrungswerte aus der Praxis dar. In seltenen Fällen vermögen sich diese Schätzungen nicht zu bewahrheiten, da erst im Zuge der Verlege-Arbeiten eine genaue Beurteilung der erforderlichen Mengen möglich ist. Vom Käufer bestellter/s, zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung im Nachhinein jedoch nicht benötigter Kleber/nicht benötigtes Fugenmaterial, kann insoweit nicht zurückgenommen werden.
Maßabweichungen: Für Maßabweichungen gilt die zur Zeit gültige VOB, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistung Naturwerksteinarbeiten DIN 18332.
Die Ware ist vom Käufer nach Erhalt der Ware oder, falls der Käufer die Ware abholt, unverzüglich auf Materialmängel und Transportschäden zu überprüfen. Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben. 3 Tage nach Erhalt der Ware ist jede Mängelrüge ausgeschlossen. Nachträgliche Beanstandungen werden zurückgewiesen.
Der Käufer hat zur Überprüfung der Mängelrüge einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Erweist sich die Mängelrüge als gerechtfertigt, haften wir für die Mängel unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund wie folgt:
- Nach unserer Wahl erfolgt Nachbesserung oder Lieferung der Waren gleicher Art und Güte. Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist vom Käufer ein angemessener Zeitraum zur Verfügung zu stellen.
- Sollten weder Nachbesserungen noch Ersatzlieferung möglich sein, behalten wir uns das Recht auf Wandlung und Rückzahlung des Kaufpreises vor. Preisnachlässe bei Rohmaterial können nur für den nicht verwertbaren Materialanteil gewährt werden. Darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Haftung für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Ware, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung Betriebsstilllegung, Schwierigkeiten bei den Arbeiten in der Produktionsstätte durch Witterung oder anderer Einflüsse berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Ereignisse und eine angemessene Nachfrist zu verlängern oder wegen des nichterfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises oder anderer Forderungen.